gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission
1. Der Sponsor:
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:
